Die Fachberatungsstelle für von sexuellem Missbrauch betroffene Mädchen und Jungen ist Anlaufstelle für alle Kinder, die sexuelle Übergriffe erlitten haben, oder bei denen die Vermutung auf sexuellen Missbrauch besteht.
Diagnostik bei sexualisierter Gewalt an Kindern
Bei der Diagnostik steht im Mittelpunkt herauszufinden, ob bei einer Vermutung sexueller Übergriffe auf ein Kind ein realer sexueller Missbrauch stattgefunden hat.
In diesem Sinn kann der Begriff Diagnostik treffender mit dem Wort “Klärungsprozess” wiedergegeben werden. Dieser Klärungsprozess beschränkt sich nicht nur auf die Frage, ob das Kind sexuell missbraucht wurde, sondern bezieht auch die Prüfung aller anderen Möglichkeiten mit ein, warum das Kind auffällig geworden ist oder entsprechende Äußerungen getan hat.
Zu dem Klärungsprozess gehört es auch, sich ein umfassendes Bild von der Gesamtsituation des Kindes und seiner sozialen Umgebung zu machen.
Diese Abklärung erfolgt idealerweise im Rahmen einer spieltherapeutischen Diagnostik mit dem Ziel, das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Beratung und Therapie
Um die Auswirkungen der psychischen Verletzungen durch Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen auffangen zu können, bieten wir ein differenziertes Angebot:
- offene, niedrig schwellige, altersdifferenzierte Kontakt- und Beratungsangebote für Mädchen und Jungen
- Beratung und Therapie zur Aufarbeitung der sexuellen Übergriffe, evtl. auch Aufarbeitung der Trennung vom Elternhaus sowie Vermittlung von ergänzenden pädagogischen Angeboten
- Prozessbegleitung, d.h. Unterstützung und Begleitung bei notwendigen polizeilichen und richterlichen Anhörungen
- Elternberatung zur Stützung ihrer Kinder nach Aufdeckung sexueller Gewalt
- Beratung von Bezugspersonen und Familienangehörigen
- Beratung von ErzieherInnen, LehrerInnen und außerfamiliären Bezugspersonen zur persönlichen Begleitung und Unterstützung bei vermutetem sexuellen Missbrauch
- Team-, Fall- sowie Fachberatung und Fortbildung für MultiplikatorInnen
- Mitarbeit bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens gemäss § 36 KJHG
Sexueller Missbrauch bedeutet für ein Kind die Erfahrung von Ohnmacht und Demütigung, bedeutet Desorientierung und Verunsicherung sozialer Bindungen. Hinzu kommen ein oft mit Drohungen verbundenes Geheimhaltegebot sowie Loyalitätskonflikte, die dem spontanen Wunsch des Kindes nach Offenbarung und Hilfe entgegenstehen. Die daraus hervorgehenden Konfliktspannungen sind Ursachen für die Folgeschäden.
Priorität bei allen Maßnahmen hat immer der Schutz des Kindes. Es gilt, das Kind vor weiteren Übergriffen und vor sekundären Traumatisierungen als Folge unangemessener Intervention zu schützen.
Zuständige Stelle beim Jugendamt: http://www.duisburg.de/vv/produkte/DL_Amt51/102010100000096283.php
