
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Die Fachberatungsstelle des Kinderschutzbundes OV Duisburg e.V. hilft, wenn junge Menschen sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Nicht nur bei eindeutigen Fällen, sondern auch bei Unsicherheiten oder einem bloßen Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann man sich an die Fachberatungsstelle wenden.
Der Kinderschutzbund Duisburg wählt in den Texten eine genderneutrale Sprache, um alle Menschen unabhängig ihrer Geschlechtsidentität gleichwertig einzubeziehen und sie für alle leicht lesbar zu halten. Uns ist es wichtig, dass niemand sich ausgeschlossen fühlt. Da zusätzlich die Geschlechtsidentität weder vom Namen noch vom Aussehen verlässlich abzuleiten ist, sind wir offen dafür, wie jemand angesprochen werden möchte. Falls wir dies nicht von uns aus ansprechen sollten, teilt uns das gerne mit.
Wir beraten:
- Kinder
- Jugendliche
- junge Erwachsene (bis 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre)
- Angehörige und Vertrauenspersonen
- Pädagogische Fachkräfte (z.B. Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende, Kita Fachkräfte, etc.)
- Ehrenamtliche, die mit Kindern arbeiten z.B. aus (Sport-)Vereinen
Auch queere Kinder und Jugendliche sind bei uns willkommen.
Bei Bedarf können wir bei der Suche nach Dolmetscherdiensten unterstützen.
Kinder und Jugendliche dürfen sich auch ohne Wissen der Eltern an uns wenden. Die Fachkräfte der Beratungsstelle hören zu und unterstützen dabei, Schutzmöglichkeiten zu finden und geeignete Hilfen zu organisieren, wenn diese notwendig oder gewollt sind.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und dürfen niemandem ohne Einwilligung etwas erzählen. Wir sind jedoch verpflichtet, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, wenn das Kind einer konkreten Gefahr ausgesetzt ist und aktuell nicht ausreichend geschützt ist.
Wir bieten auch betroffenengerechte Arbeit mit jungen Menschen, die sexuelle Grenzen verletzt haben, an. Bei Fragen dazu rufen Sie uns gerne an.
Was bedeutet sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt beinhaltet für ein Kind häufig die Erfahrung von Ohnmacht und Demütigung, bedeutet Desorientierung und Verunsicherung sozialer Bindungen. Hinzu kommen ein oft mit Drohungen verbundenes Geheimhaltegebot sowie Loyalitätskonflikte, die dem Wunsch des Kindes nach Offenlegung und Hilfe entgegenstehen. Priorität bei allen Maßnahmen hat immer der Schutz des Kindes vor weiteren Übergriffen und sekundären Traumatisierungen als Folge von unbedachten und möglicherweise übereilten Interventionen.
Sexualisierte digitale Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche zunehmend – etwa durch unerwünschte Nachrichten mit sexualisierten Inhalten, das Verbreiten intimer Bilder oder gezielte Ansprachen im Netz (z.B. Cybergrooming). Viele Betroffene schämen sich oder schweigen aus Angst vor den Konsequenzen. Auch die Wegnahme von mobilen Endgeräten trägt als Hemmschwelle dazu bei, dass sich Kinder jemandem anvertrauen. Dabei sind sie nicht verantwortlich für das, was ihnen passiert. Beratung hilft, solche Erfahrungen einzuordnen, Schutz zu organisieren und Handlungswege aufzuzeigen – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Eltern und Fachkräfte.
Sexualisierte Gewalt kann also viele Formen haben zum Beispiel:
- Unerwünschte Berührungen am Körper
- Sexuelle Bemerkungen, Sprüche oder Nachrichten mit unangemessenen sexualisierten Inhalten
- Zeigen von Bildern oder Filmen, mit nackten Personen oder sexuellen Handlungen
- Jemand zeigt sich selbst nackt oder will, dass ein Kind das tut (persönlich oder digital)
- Cybergrooming, missbräuchliches Sexting (Erklärung siehe oben)
Was tun bei einem Verdacht? – Vermutungsabklärung (für Kinder bis ca. 12 Jahre)
Nicht immer ist sofort klar, ob ein Kind sexualisierte Gewalt erlebt hat. Wenn es Hinweise oder Unsicherheiten gibt, unterstützen wir dabei, die Situation besser zu verstehen. Das gilt besonders bei Kindern bis etwa 12 Jahre. In solchen Fällen bieten wir eine sogenannte Vermutungsabklärung an.
Dabei sprechen wir in einem spielerischen, kindgerechten Rahmen mit dem Kind, um Hinweise besser deuten zu können. Ziel ist es nicht, eine Aussage für ein Gerichtsverfahren zu bekommen, sondern das Kind zu schützen und gemeinsam mit den Bezugspersonen passende Hilfen zu planen.
Auf der Grundlage der Erarbeitung eines umfassenden Bildes der Gesamtsituation und der sozialen Umgebung des Kindes wird der Frage nachgegangen, was das Kind erlebt hat. Dabei werden ergebnisoffen verschiedene Möglichkeiten mitberücksichtigt, die zu den beobachteten Auffälligkeiten oder zu den vorliegenden Äußerungen des Kindes geführt haben könnten. Im Falle der Erhärtung der Vermutung ist das vorrangigste Ziel, das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
Auch wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt, kann die Beratung helfen, das Verhalten des Kindes besser zu verstehen und Sicherheit zu schaffen.
Beratung und Stabilisierung
Viele Kinder und Jugendliche brauchen nach einem Übergriff vor allem eins: Stabilität. Wir helfen dabei, mit den seelischen Folgen umzugehen und Wege zu finden, wieder Vertrauen zu fassen. Auch für Eltern, Angehörige und andere Bezugspersonen ist eine solche Situation oft schwer.
Wir bieten an:
- Beratung und Stabilisierung (z.B. nach sexuellen Übergriffen und Grenzverletzungen) für Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen
- Anonyme Beratung ohne Nennung von Namen
- Mitarbeit bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 KJHG
- Gemeinsame Fallarbeit und Fallkonferenzen mit dem Helfersystem
- Fachberatung für Mitarbeitende in Einrichtungen (z. B. nach §8b SGB VIII oder §4 KKG) zur Risikoeinschätzung bei sexualisierter Gewalt
- Unterstützung bei der Suche nach weiteren Hilfen (z. B. Psychotherapie, Opferschutz, Rechtsberatung, Psychosozialen Prozessbegleitung, etc.)
Prävention
Soziale Einrichtungen und Institutionen können bei uns Workshops, Schulungen oder Fachtage buchen. Für Kinder und Jugendliche bieten wir kostenfreie Angebote an. Für Teams und Fachkräfte erheben wir i.d.R. einen Festpreis pro referierende Person und Stunde. Die Inputs werden immer auf den Bedarf abgestimmt. Thematisch bieten wir Prävention an zu:
- Basiswissen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen
- Strategien von Tatpersonen
- Handlungsmöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt
- Digitale sexualisierte Gewalt (Cybergrooming, Sexting, etc.)
Das Team der Fachberatungsstelle
Unser Team besteht aus erfahrenen Fachberaterinnen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen. Die Teamleitung ist außerdem als „insoweit erfahrene Fachkraft“ (InSoFa) ausgebildet. Alle Fachberaterinnen nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil und erweitern so ihre Methodenvielfalt und Fachkenntnisse für die Beratungs- und Präventionsarbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Der Kinderschutzbund OV Duisburg e.V.
📍 Adlerstraße 57, 47055 Duisburg-Wanheimerort
📞 Telefon: (0203) 73 55 13
📧 E-Mail: fachberatungsstelle@kinderschutzbund-duisburg.de
Wir sind telefonisch regelhaft erreichbar von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 14 Uhr.
Da wir in Beratungen jedoch nicht ans Telefon gehen können, bitten wir darum, eine Nachricht mit einer Rückrufnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen nur zurück, wenn eine Nachricht hinterlassen wird. Aus Datenschutzgründen wird unsere Rückrufnummer unterdrückt.
Termine werden individuell vereinbart – auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit!
Unsere Beratungsräume befinden sich im 1. und 2. Obergeschoss. Leider sind sie nicht barrierefrei zugänglich. Es befinden sich ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten in der direkten Umgebung.
Termine bitten wir immer vorab per Telefon oder Mail zu vereinbaren. Nach Absprache sind auch Termine außerhalb in Schulen oder anderen Einrichtungen möglich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir darum, keine persönlichen Daten per E-Mail zu senden, z. B. vollständige Namen oder Adressen von betroffenen Kindern.








