Die Institution

Der Kinderschutzbund (DKSB), gegründet 1953 als eine bundesweite Organisation, ist die größte „Lobby für Kinder“ in der Bundessrepublik Deutschland. Der Bundesvorstand in Berlin sowie die Landesverbände und Ortsverbände mit mehr als 60 000 Mitgliedern vertreten die Belange der Kinder und ihrer Familien bei der Bundesregierung, den Landesministerien und den Ausschüssen der Städte, Kreise und Gemeinden sowie in der Öffentlichkeit.

Der Kinderschutzbund Ortsverband Duisburg e.V., gegründet 1975 ist mit heute ca. 160 Mitgliedern als gemeinnütziger Verein parteipolitisch und konfessionell ungebunden und als Träger der Freien Jugendhilfe anerkannt. Satzungsgemäß setzt er sich ein für die  Interessen, den Schutz und die Rechte der Kinder in Duisburg. Sein Dachverband ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband e.V.

Neben der Satzung des Ortsverbandes, des Landes- und des Bundesverbandes bilden die UN-Kinderrechtskonvention und das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die wichtigsten Grundlagen für die Arbeit des OV Duisburg e.V.

Durch die UN  Kinderrechtskonvention erhält das Kind einen Status als „Rechtssubjekt“ und ist damit Träger eigener bürgerlicher, wirtschaftlicher und sozialer Rechte. Dies erfordert eine grundsätzlich andere Wahrnehmung des Kindes als zuvor. Das Kind ist nicht mehr Objekt der Fürsorge sowie der Schutzbemühungen Erwachsener, sondern Rechtssubjekt mit Anspruch auf Schutz, Versorgung und Beteiligung.

Wenn der oft zitierte Grundsatz „Kinder sind unsere Zukunft“ in einer Gesellschaft anerkannt und akzeptiert wird, so muss diese auch bereit sein, als Konsequenz die Kosten dafür zu übernehmen:
Sicherung der gesellschaftlichen Zukunft über ein Heranwachsen unserer Kinder unter menschenwürdigen Bedingungen kostet Geld und Zeit.

Investition in die Kinder von heute ist zudem die beste Investition in unser aller Zukunft.